Wann ist eine Genehmigung für eine Baumfällung erforderlich?
Nicht jeder Baum darf ohne Weiteres gefällt werden. In den meisten Städten und Gemeinden gelten Baumschutzsatzungen, die genau festlegen, welche Bäume geschützt sind. Eine Genehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn:
✅ Der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt (z. B. in Berlin: Laubbäume, Waldkiefern und bestimmte Obstbäume ab 80 cm Stammumfang).
✅ Der Baum in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet steht.
✅ Der Baum auf öffentlichem Grund wächst (z. B. Straßenbäume, Parkbäume).
✅ Die Fällung während der Vogelschutzzeit (1. März – 30. September) erfolgen soll – hier gelten strenge Naturschutzvorschriften.
Um festzustellen, ob eine Genehmigung erforderlich ist, beraten wir unsere Kunden individuell und übernehmen auf Wunsch die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen.
Welche Behörde ist für die Fällgenehmigung zuständig?
1. Baumfällung in Berlin
In Berlin sind die Umwelt- und Naturschutzämter der jeweiligen Bezirke für die Genehmigung einer Baumfällung zuständig. Jeder Bezirk hat eine eigene Behörde, bei der der Antrag gestellt werden muss.
???? Bezirksämter für Baumfällgenehmigungen in Berlin:
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Den jeweiligen Kontakt finden Antragsteller auf den offiziellen Webseiten der Bezirksämter. Alternativ können wir den Genehmigungsprozess begleiten und helfen, die erforderlichen Unterlagen korrekt einzureichen.
2. Baumfällung in Brandenburg
In Brandenburg gibt es keine landesweit einheitliche Baumschutzverordnung mehr, sodass die Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. In den meisten Fällen sind die Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise oder Städte zuständig.
???? Beispiele für zuständige Behörden in Brandenburg:
- Potsdam → Untere Naturschutzbehörde der Stadt Potsdam
- Brandenburg an der Havel → Umweltamt der Stadtverwaltung
- Landkreis Barnim, Oberhavel, Teltow-Fläming, etc. → Zuständige Untere Naturschutzbehörde
Da die Regelungen je nach Gemeinde variieren, ist es wichtig, sich individuell über die örtlichen Vorschriften zu informieren. Wer eine schnelle und rechtssichere Lösung benötigt, kann sich direkt an uns wenden – wir übernehmen die Klärung mit den Behörden und stellen sicher, dass die Fällung genehmigungskonform durchgeführt wird.
Wie läuft die Beantragung einer Baumfällung ab?
Der Antrag auf eine Baumfällgenehmigung folgt in den meisten Städten und Gemeinden einem ähnlichen Ablauf:
1. Antragstellung
- Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen
- Erforderliche Dokumente einreichen (z. B. Lageplan, Begründung für die Fällung)
2. Prüfung durch die Behörde
- Die Naturschutzbehörde prüft, ob eine Fällgenehmigung erforderlich ist
- In manchen Fällen ist ein Ersatzpflanzungskonzept notwendig
- Je nach Baum und Standort kann ein Gutachten erforderlich sein
3. Erhalt der Genehmigung oder Ablehnung
- Wenn die Fällung genehmigt wird, müssen ggf. Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen erfolgen
- Falls die Fällung abgelehnt wird, kann ein Widerspruch oder eine Anpassung des Antrags sinnvoll sein
Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit den Behörden, stellen die erforderlichen Anträgeund kümmern uns um eine fachgerechte Baumfällung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Welche Strafen drohen bei einer unerlaubten Baumfällung?
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
⚠ Mögliche Strafen:
- In Berlin können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
- In Brandenburg variiert die Höhe des Bußgeldes je nach Kommune, liegt aber ebenfalls oft im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Zusätzlich kann die Behörde eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung verlangen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, empfehlen wir, sich vor einer geplanten Fällung mit uns in Verbindung zu setzen.
Viele Bäume in Berlin und Brandenburg stehen unter Schutz, sodass für eine Fällung oft eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. In Berlin sind die Bezirksämter, in Brandenburg meist die Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise oder Städte zuständig.
Da die gesetzlichen Regelungen je nach Standort unterschiedlich sind, unterstützen wir unsere Kunden bei der Antragstellung, prüfen die rechtlichen Anforderungen und sorgen für eine fachgerechte Baumfällung im Einklang mit den geltenden Vorschriften.
Wer eine sichere und gesetzeskonforme Fällung plant oder sich nicht sicher ist, ob eine Genehmigung erforderlich ist, kann uns jederzeit kontaktieren. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung – von der Antragstellung bis zur Durchführung der Baumfällung.