Bis wann darf ich Hecken schneiden? 

Kernpunkte und erste Einblicke

Das Schneiden von Hecken unterliegt in Berlin und Brandenburg gesetzlichen Vorgaben, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Wer seine Hecke stutzen oder stark zurückschneiden möchte, muss die Bundesnaturschutzgesetzgebung (§ 39 BNatSchG) beachten. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Wann ist ein Heckenschnitt erlaubt? 

Welche Heckenarten brauchen einen regelmäßigen Schnitt? 

Was droht bei Verstößen gegen die Schnittvorgaben? 

Wer sich unsicher ist, wann und wie Hecken geschnitten werden dürfen, kann uns jederzeit kontaktieren – wir übernehmen den fachgerechten Heckenschnitt in Berlin und Brandenburg unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. 

Wann ist ein Heckenschnitt erlaubt? 

???? Erlaubte Schnittzeiten: 1. Oktober bis 28. Februar 

  • Radikale Rückschnitte und Fällungen sind nur in diesem Zeitraum erlaubt. 
  • Ideal für größere Formschnitte oder Verjüngungsschnitte. 

???? Verbotene Schnittzeiten: 1. März bis 30. September 

  • Starke Rückschnitte und Fällungen sind in dieser Zeit verboten
  • Hintergrund: Vogelschutz, da viele Arten in Hecken brüten. 

???? Erlaubte Pflegeschnitte während der Brutzeit: 

  • Leichte Formschnitte sind erlaubt, solange keine Nester vorhanden sind. 
  • Kontrollieren, ob sich Vögel in der Hecke befinden, bevor geschnitten wird. 

Wir bieten in Berlin und Brandenburg professionelle Heckenpflege und beraten dazu, wann und wie geschnitten werden darf. 

Welche Heckenarten brauchen einen regelmäßigen Schnitt? 

Laubhecken (z. B. Hainbuche, Liguster, Rotbuche) → Regelmäßiger Schnitt fördert dichte Verzweigung. 
Nadelhecken (z. B. Thuja, Eibe, Scheinzypresse) → Ein bis zwei Schnitte pro Jahr verhindern Verkahlung. 
Blühhecken (z. B. Forsythie, Flieder, Holunder) → Nach der Blüte schneiden, um Blütenbildung zu fördern. 

Jede Heckenart benötigt eine individuelle Pflege. Wer sich unsicher ist, kann uns direkt kontaktieren – wir übernehmen die fachgerechte Heckenpflege. 

Was droht bei Verstößen gegen die Schnittvorgaben? 

???? Mögliche Strafen bei unerlaubtem Heckenschnitt: 
Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz. 
❌ Strafen, wenn Vögel, Igel oder andere Tiere gestört oder verletzt werden. 

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte der Heckenschnitt immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wer unsicher ist, kann sich an uns wenden – wir übernehmen den fachgerechten Heckenschnitt in Berlin und Brandenburgunter Berücksichtigung der Naturschutzauflagen. 

Heckenschnitte sind in Berlin und Brandenburg vom 1. März bis 30. September eingeschränkt, um brütende Vögel zu schützen. Starke Rückschnitte sind nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar erlaubt. Wer während der Brutzeit schneiden möchte, darf nur leichte Formschnitte durchführen, wenn sich keine Nester in der Hecke befinden. 

Wer eine Heckenpflege benötigt oder unsicher ist, wann und wie geschnitten werden darf, kann uns jederzeit kontaktieren – wir übernehmen den gesetzeskonformen Heckenschnitt professionell und sicher. 

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