Ist ein Nadelbaum geschützt?

Kernpunkte und erste Einblicke

In Berlin und Brandenburg unterliegen viele Bäume dem Schutz der Baumschutzsatzung oder kommunalen Verordnungen. Doch gilt dies auch für Nadelbäume? Die Antwort hängt von der Baumart, dem Standort und dem Stammumfang ab. Nicht jeder Nadelbaum darf ohne Genehmigung gefällt werden, weshalb es wichtig ist, sich vor einer geplanten Fällung über die gesetzlichen Regelungen zu informieren.
Sind Nadelbäume in Berlin geschützt?

Sind Nadelbäume in Brandenburg geschützt?

Wann darf ein Nadelbaum ohne Genehmigung gefällt werden?

Welche Strafen drohen bei einer unerlaubten Fällung?

Wer unsicher ist, ob ein Nadelbaum unter Schutz steht, kann uns jederzeit kontaktieren – wir beraten individuell und helfen bei der rechtlichen Klärung und fachgerechten Durchführung der Fällung oder Baumpflege

Sind Nadelbäume in Berlin geschützt? 

In Berlin ist die Berliner Baumschutzverordnung maßgeblich für den Schutz von Bäumen. Laut dieser Verordnung gilt: 

Die Waldkiefer (Pinus sylvestris) ist geschützt, wenn sie einen Stammumfang von mindestens 80 cm hat (gemessen in 1,30 m Höhe). 
Alle anderen Nadelbäume sind nicht geschützt, unabhängig von ihrer Größe. 

???? Beispiele für nicht geschützte Nadelbäume in Berlin: 

  • Fichte (Picea abies) 
  • Tanne (Abies spp.) 
  • Lärche (Larix spp.) 
  • Douglasie (Pseudotsuga menziesii) 

Das bedeutet, dass diese Nadelbäume in Berlin auch ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Allerdings ist darauf zu achten, dass für Fällungen während der Vogelschutzzeit (1. März – 30. September) strenge Regeln gelten. 

Sind Nadelbäume in Brandenburg geschützt? 

In Brandenburg gibt es keine einheitliche Baumschutzverordnung mehr, sodass die Schutzbestimmungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. 

???? In vielen Städten und Gemeinden sind Nadelbäume generell vom Schutz ausgenommen, es gibt jedoch Ausnahmen. Einige Kommunen haben eigene Baumschutzsatzungen, die bestimmte Nadelbaumarten schützen – vor allem auf öffentlichen Flächen oder in Naturschutzgebieten. 

???? In manchen Städten Brandenburgs sind Nadelbäume erst ab einer bestimmten Größe geschützt, beispielsweise ab einem Stammumfang von 80 cm

Um sicherzugehen, ob ein Nadelbaum unter Schutz steht, sollte immer die lokale Baumschutzsatzung geprüft werden. Wer sich nicht sicher ist, kann uns direkt kontaktieren – wir klären die gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Standort und übernehmen bei Bedarf die Beantragung einer Fällgenehmigung. 

Wann darf ein Nadelbaum ohne Genehmigung gefällt werden? 

???? In Berlin: Alle Nadelbäume außer der Waldkiefer können ohne Genehmigung gefällt werden. 
???? In Brandenburg: Je nach Kommune kann eine Fällgenehmigung notwendig sein, insbesondere für größere Bäume. 

???? Generelle Ausnahmen für eine Baumfällung ohne Genehmigung: 
✅ Der Baum ist krank oder abgestorben und stellt eine Gefahr dar. 
✅ Der Baum befindet sich auf einem Grundstück, das nicht der Baumschutzsatzung unterliegt (z. B. einige Kleingärten). 
✅ Der Baum ist zu klein, um unter den Schutz zu fallen. 
✅ Es handelt sich um eine unproblematische Baumart, die laut Verordnung nicht geschützt ist. 

Wer eine Fällung plant, sollte sich dennoch immer vorab informieren oder uns direkt kontaktieren – wir beraten kompetent und kümmern uns um eine fachgerechte Durchführung. 

Welche Strafen drohen bei einer unerlaubten Fällung? 

Wer einen geschützten Nadelbaum ohne Genehmigung fällt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. 

Mögliche Strafen: 

  • In Berlin kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. 
  • In Brandenburg richten sich die Strafen nach der jeweiligen Gemeinde, können aber ebenfalls im fünfstelligen Bereich liegen. 

Zusätzlich kann die Behörde eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung verlangen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, beraten wir gerne zu den gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten

Nicht jeder Nadelbaum ist automatisch geschützt. In Berlin fällt nur die Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang unter die Baumschutzverordnung. Andere Nadelbäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. In Brandenburg gibt es keine einheitliche Regelung – hier entscheidet die jeweilige kommunale Baumschutzsatzung, ob ein Baum geschützt ist oder nicht. 

Wer eine Fällung plant oder sich unsicher ist, ob ein Nadelbaum geschützt ist, kann uns jederzeit kontaktieren. Wir übernehmen die Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen, kümmern uns um eventuelle Genehmigungen und führen Baumfällungen professionell und gesetzeskonform durch

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