Muss ich meine Bäume pflegen lassen? 

Kernpunkte und erste Einblicke

In Berlin und Brandenburg sind viele Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken zu finden. Doch stellt sich die Frage: Bin ich als Grundstückseigentümer verpflichtet, meine Bäume regelmäßig pflegen zu lassen?
Was besagt die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht?

Wann bin ich für Schäden durch meine Bäume haftbar?

Wie oft sollte eine Baumkontrolle oder Pflege erfolgen?

Die Antwort lautet: Ja – in vielen Fällen besteht eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Grundstückseigentümer dafür verantwortlich sind, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für Personen, Fahrzeuge oder Gebäude ausgeht. Wird die Baumpflege vernachlässigt und es kommt zu einem Schaden, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. 

Wir bieten fachgerechte Baumkontrollen und Baumpflegearbeiten in Berlin und Brandenburg an und sorgen dafür, dass Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Wer sich unsicher ist, ob ein Baum gepflegt oder kontrolliert werden muss, kann uns jederzeit kontaktieren. 

Was besagt die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht? 

Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume ergibt sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser besagt, dass niemand durch eine vermeidbare Gefahr geschädigt werden darf

???? Das bedeutet konkret: 
✅ Grundstückseigentümer müssen sicherstellen, dass ihre Bäume keine Gefahr für Dritte darstellen
✅ Äste oder ganze Bäume dürfen nicht unkontrolliert umstürzen oder abbrechen. 
✅ Eigentümer müssen regelmäßig prüfen, ob ihre Bäume gesund und standsicher sind. 

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann für Schäden haftbar gemacht werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir eine regelmäßige Baumpflege und Kontrolle durch Fachkräfte

Wann bin ich für Schäden durch meine Bäume haftbar? 

Falls durch einen Baum Sach- oder Personenschäden entstehen, kann der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden

Beispiele für Schadensfälle: 

???? Ein morscher Baum stürzt auf ein parkendes Auto → Eigentümer haftet für den Schaden. 
???? Abbrechende Äste verletzen Passanten auf dem Gehweg → Hohe Schadensersatzforderungen möglich. 
???? Ein umstürzender Baum beschädigt das Nachbarhaus → Der Grundstückseigentümer muss für Reparaturen aufkommen. 

???? Wie kann ich mich vor Haftungsrisiken schützen? 
Regelmäßige Baumkontrollen durchführen lassen – am besten durch Fachpersonal. 
Tote oder bruchgefährdete Äste rechtzeitig entfernen lassen. 
Bei sichtbaren Schäden oder Pilzbefall sofort handeln, um Risiken zu minimieren. 

Wir übernehmen fachgerechte Baumkontrollen und Baumpflegearbeiten in Berlin und Brandenburg, um Schäden und Haftungsrisiken zu vermeiden. 

Wie oft sollte eine Baumkontrolle oder Pflege erfolgen? 

Die Häufigkeit der Baumpflege hängt von mehreren Faktoren ab: 

???? Privatgrundstücke: 

  • Mindestens einmal jährlich eine Sichtkontrolle durchführen. 
  • Nach starken Stürmen oder extremen Wetterereignissen eine zusätzliche Kontrolle. 

???? Bäume an Straßen oder öffentlichen Plätzen: 

  • In Städten wie Berlin und Brandenburg sind regelmäßige Kontrollen Pflicht. 
  • Bei Verdacht auf Krankheit oder Schäden müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden. 

???? Bäume in Gärten oder Parks: 

  • Regelmäßiger Rückschnitt und Pflege erhöhen die Standfestigkeit. 
  • Entfernen von toten Ästen, Pilzbefall oder kranken Bereichen

Wer unsicher ist, wann und wie ein Baum gepflegt werden muss, kann sich jederzeit an uns wenden. Wir übernehmen die fachgerechte Kontrolle und Pflege, damit keine Gefahren entstehen. 

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