Da Verstöße gegen die Baumschutzsatzung hohe Bußgelder nach sich ziehen können, ist es wichtig, sich vorab über die geltenden Vorschriften zu informieren. Wer eine fachgerechte Baumfällung inklusive Antragstellung und Beratungbenötigt, kann uns jederzeit kontaktieren – wir übernehmen Baumfällungen und Baumpflege in Berlin und Brandenburg.
1. Wann ist eine Fällgenehmigung erforderlich?
???? Baumschutzsatzung in Berlin und Brandenburg
In vielen Städten und Gemeinden sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt.
- In Berlin benötigen Laubbäume, sowie die Waldkiefer, Walnuss und Türkischer Baumhasel mit einem Stammumfang ab 80 cm (gemessen auf 1,30 m Höhe) eine Fällgenehmigung.
- In Brandenburg gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Gemeinde, oft liegt der Grenzwert zwischen 50 und 100 cm Stammumfang.
- Obstbäume sind in Berlin meist nicht geschützt, können aber in Brandenburg je nach Kommune unter die Baumschutzsatzung fallen.
???? Genehmigungspflicht besteht für:
✔ Große Laub- und Nadelbäume (je nach Umfang und Art)
✔ Besonders geschützte Baumarten
✔ Bäume auf öffentlichen Flächen
❌ Keine Genehmigung erforderlich für:
- Kleine Bäume unterhalb des festgelegten Stammumfangs
- Bestimmte Obstbäume (je nach Gemeinde unterschiedlich)
- Gefährliche oder kranke Bäume (wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird)
Wir helfen gerne bei der Klärung, ob eine Fällgenehmigung notwendig ist!
2. Wie hoch sind die Kosten für eine Fällgenehmigung?
- Privatgrundstück: 25 € – 100 € pro Baum
- Mehrere Bäume: Staffelung je nach Anzahl und Aufwand
- Öffentliche Flächen: Oft höhere Gebühren
In Brandenburg variieren die Kosten je nach Gemeinde, liegen aber häufig im Bereich von 20 € bis 200 € pro Baum.
???? Zusätzliche Kosten durch Ersatzpflanzungen
- Oft muss als Auflage zur Fällgenehmigung ein Ersatzbaum gepflanzt werden.
- Falls eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist, wird häufig eine Ausgleichszahlung fällig.
- Diese kann je nach Baumgröße zwischen 100 € und 500 € pro Baum betragen.
???? Sonderfälle: Gefährdung oder Notfällung
- Wenn ein Baum akut umsturzgefährdet ist, kann eine Sondergenehmigung oder Eilgenehmigung beantragt werden.
- In solchen Fällen kann die Gebühr niedriger oder ganz entfallen.
Wir übernehmen auf Wunsch die Antragstellung für Fällgenehmigungen und beraten zu Ersatzpflanzungen oder Alternativen.
3. Wo beantrage ich eine Fällgenehmigung?
???? Berlin:
- Zuständig sind die Bezirksämter (Untere Naturschutzbehörde).
- Anträge können online oder schriftlich eingereicht werden.
- Bearbeitungsdauer: meist 4 bis 6 Wochen.
???? Brandenburg:
- Zuständig sind die jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen.
- In einigen Landkreisen übernimmt die Untere Naturschutzbehörde die Antragsbearbeitung.
- Je nach Kommune beträgt die Bearbeitungszeit zwischen 2 und 8 Wochen.
???? Tipp: Frühzeitig beantragen, besonders vor der Fällsaison im Herbst und Winter!
4. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung einen Baum fälle?
⚠ Hohe Bußgelder drohen!
- Wer ohne Genehmigung einen geschützten Baum fällt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen.
- In Brandenburg variieren die Strafen, liegen aber oft im vierstelligen Bereich pro Baum.
⚠ Nachträgliche Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen
- Oft wird von der Behörde gefordert, dass nachträglich neue Bäume gepflanzt oder hohe Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen.
⚠ Verweigerung zukünftiger Genehmigungen
- Wer gegen die Baumschutzsatzung verstößt, kann es in Zukunft schwerer haben, weitere Genehmigungen zu erhalten.
???? Wer sich unsicher ist, ob eine Fällgenehmigung erforderlich ist, sollte sich immer vorab informieren.