Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: War der Baum gesund? Gab es erkennbare Vorschäden? War der Sturm außergewöhnlich stark? Dieser Artikel erklärt, wer wann haftet und welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen.
1. Wer haftet, wenn ein Baum umstürzt?
Grundsätzlich gilt: Kein Verschulden – keine Haftung. Ein Grundstückseigentümer haftet nur für Sturmschäden durch Bäume, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das bedeutet: Er ist nur dann verantwortlich, wenn der Baum bereits krank, morsch oder erkennbar instabil war und er dennoch nichts unternommen hat.
Typische Fälle und Haftungsregeln:
✅ Gesunder Baum fällt durch Sturm um → Eigentümer haftet nicht, Schaden ist höhere Gewalt.
✅ Erkennbar morscher oder kranker Baum fällt um → Eigentümer haftet für den Schaden.
✅ Baum steht auf öffentlichem Grund (Straßenbaum, Parkbaum) → Die Stadt haftet nur, wenn sie ihre Kontrollpflicht verletzt hat.
Liegt keine Pflichtverletzung vor, bleibt der Geschädigte meist auf den Kosten sitzen oder muss seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen.
2. Wer zahlt, wenn ein Baum auf ein Nachbargrundstück fällt?
Stürzt ein Baum auf das Grundstück des Nachbarn, kommt es darauf an, ob der Baum gesund war.
- War der Baum gesund und ist durch einen Sturm umgestürzt → Keine Haftung des Eigentümers. Der Nachbar muss den Schaden selbst tragen oder seine Gebäudeversicherung einschalten.
- War der Baum erkennbar krank oder instabil, und der Eigentümer hat nichts unternommen → Haftung des Baumbesitzers, Schaden wird von seiner Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen.
Ist der Baum auf öffentlichem Grund, etwa ein Straßenbaum, muss die zuständige Behörde für den Schaden aufkommen – aber nur, wenn nachweisbar ist, dass der Baum nicht ausreichend kontrolliert wurde.
3. Wer haftet, wenn ein Baum auf ein Auto fällt?
Hier gelten ähnliche Regeln wie bei Gebäudeschäden:
- War der Baum gesund, fällt der Schaden unter höhere Gewalt. Der Autobesitzer muss seine eigene Teilkaskoversicherung nutzen.
- War der Baum krank oder geschädigt, und der Eigentümer hat seine Kontrollpflicht verletzt → Seine Haftpflichtversicherung muss den Schaden regulieren.
Wer sein Auto unter einem alten oder geschwächten Baum parkt, sollte vorsorgen und eine Teilkaskoversicherung abschließen.
4. Welche Versicherungen zahlen bei Sturmschäden durch Bäume?
???? Wohngebäudeversicherung:
- Deckt Sturmschäden am Haus, verursacht durch fallende Bäume oder herabfallende Äste.
- Voraussetzung: Windstärke 8 oder höher (62 km/h).
- Übernimmt auch Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser.
???? Hausratversicherung:
- Zahlt für Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen durch Sturmschäden (z. B. wenn ein umgestürzter Baum das Dach beschädigt und Wasser eindringt).
???? Kfz-Teilkaskoversicherung:
- Ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste.
- Gilt nur, wenn Windstärke 8 oder höher nachgewiesen werden kann.
???? Privathaftpflichtversicherung:
- Deckt Schäden, wenn der Eigentümer nachweislich schuldhaft gehandelt hat (z. B. kranken Baum nicht entfernt).
???? Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
- Wichtig für Vermieter und Eigentümer von Mietobjekten.
- Zahlt, wenn vernachlässigte Bäume Schäden verursachen.
Wichtig: Höhere Gewalt ist nicht versichert! Wenn ein gesunder Baum durch einen Sturm umstürzt, haftet niemand – dann bleibt nur der eigene Versicherungsschutz.
5. Verkehrssicherungspflicht: Was muss ein Baumeigentümer tun?
Grundstückseigentümer haben die Pflicht, ihre Bäume regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu pflegen. Das bedeutet:
✔ Mindestens einmal jährlich (besser zweimal) sollten Bäume auf Schäden oder Krankheiten geprüft werden.
✔ Anzeichen von Fäulnis, Pilzbefall oder Trockenschäden müssen ernst genommen werden.
✔ Stehen Bäume in der Nähe von Straßen oder Nachbargrundstücken, sollte eine regelmäßige Fachprüfung stattfinden.
Wird ein Baum nicht ausreichend kontrolliert und verursacht einen Sturmschaden, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
6. Was tun nach einem Sturmschaden?
???? 1. Schäden sichern und dokumentieren:
- Fotos vom umgestürzten Baum und den Schäden machen.
- Schäden der Versicherung melden.
???? 2. Versicherung informieren:
- Eigene Wohngebäudeversicherung kontaktieren, wenn das Haus betroffen ist.
- Teilkaskoversicherung einschalten, wenn das Auto beschädigt wurde.
???? 3. Baum entfernen lassen:
- Ist der Baum umgestürzt, muss der Eigentümer ihn beseitigen (bei Straßenbäumen die Stadt).
- Falls Gefahr besteht, Feuerwehr oder eine Baumpflegefirma beauftragen.
???? 4. Genehmigungen prüfen:
- In Berlin und Brandenburg unterliegen viele Bäume dem Baumschutzgesetz.
- Nach einem Sturm kann eine Sondergenehmigung für die Fällung nötig sein.
Wir bieten in Berlin und Brandenburg professionelle Baumkontrollen, Sturmschadenbeseitigung und Baumfällungen an – inklusive Beratung zu Versicherungsfragen und gesetzlichen Regelungen.
7. Wie kann ich mich vor Sturmschäden schützen?
✔ Regelmäßige Baumkontrolle und Pflege: Tote Äste entfernen, Baumkrankheiten frühzeitig erkennen.
✔ Nicht unter alten, geschwächten Bäumen parken: Bei Sturmwarnungen möglichst geschützte Parkplätze nutzen.
✔ Versicherungsschutz prüfen: Wohngebäude-, Hausrat-, Kfz-Kasko- und Haftpflichtversicherung auf ausreichende Deckung prüfen.
✔ Grenzabstände einhalten: In Berlin und Brandenburg gibt es gesetzliche Mindestabstände für Bäume zur Grundstücksgrenze.